FAQ

Raucharoma - der Begriff

Raucharoma ist die Bezeichnung für eine besondere Klasse von Aromen,. Raucharomen kommen in fester und flüssiger Form vor. Bekannt ist vor allem „Liquid Smoke“ (Flüssigrauch, regenerierter Rauch).

Fest und flüssig

Aromen in Klassen

Raucharoma ist die Bezeichnung für eine besondere Klasse der Aromen,. Raucharomen kommen in fester und flüssiger Form vor. Bekannt ist vor allem „Liquid Smoke“ (Flüssigrauch, regenerierter Rauch). Bei der Herstellung der Raucharomen geht es darum, die geschmacksaktiven Bestandteile (Phenole und Carbonylverbindungen) zu erhalten und unerwünschte und ungesunden Stoffe wie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK`s) zu entfernen. PAK dürfen nicht in Lebensmitteln vorkommen, da einige von ihnen als krebserregend eingestuft werden. Raucharomen können entweder aus Primärrauchkondensaten im Calciner-Prozess oder über flüssige Spaltprodukte von Lignin und anderen Inhaltsstoffen von Buchenholz im Reichert-Verfahren entstehen.

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Der Umgang mit Raucharomen ist innerhalb der EU in den Verordnungen (EU) Nr. 1321/2013 und 2065/2003 geregelt.

Raucharomen aus Primärrauchkondensaten bezeichnet man als „Smoke Flavourings“ oder „Raucharomen“. Sie sind im Gegensatz zu fast allen anderen Aromastoffen immer nur 10 Jahre lang zugelassen. Vor Ablauf dieser Frist müssen alle Hersteller einen Fragen- und Anforderungskatalog der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, link: EFSA | Sichere Lebensmittel dank Vertrauen in die Wissenschaft (europa.eu)) abarbeiten. Darunter gehören auch viele Studien über die Risikobewertung von Raucharomen. Die bestehenden Primärrauchkondensate der weltweiten Hersteller können noch bis 2029 in der Lebensmittelproduktion, und bis 2026 in Aromenmischungen eingesetzt werden.

Flüsssigrauch und Raucharomen, wo ist der Unterschied? Es gibt keinen. Beide Begriffe werden oft deckungsgleich verwendet. Jedoch ist der Begriff Raucharoma der juristisch korrekte Begriff. Flüssigrauch kann aus Primärrauchkondensaten hergestellt werden und ist dann als „Raucharoma“ zu kennzeichnen. Wird dieser im Reichert-Verfahren erzeugt, so ist Flüssigrauch als „Aroma“ oder „Flavour Preparation“, also „Aromenzubereitung“ zu kennzeichnen.

Räuchern ist ein sehr altes Verfahren, um Lebensmittle wie Fleisch oder Fisch haltbar zu machen. Überdies hinaus verleiht die Technologie dem Produkt einen neuen Geschmack und auch eine attraktive Farbe.

In den letzten Jahren gab es oft eine Kontroverse über die Verwendung von Flüssigrauch und die Bezeichnung in der Zutatenliste. Wir stehen als proFagus Food Solutions hinter dem Begriff Raucharoma. Warum? Weil der Verbraucher dadurch sofort sieht, wie das Produkt veredelt bzw./-geräuchert wurde. Denn nur so können die Konsumenten bereits beim Kauf sicher sein, dass hier ein gesünderes und nachhaltigeres Verfahren verwendet wurde. Bei dem Begriff „Rauch“ ist das nicht möglich. Durch die neueste gesetzliche Entwicklung weisen wir auf den Unterschied zu „Raucharomen“ mit der Kennzeichnung in der Zutatenliste als „Aromen-Zubereitung“ oder einfach als „Aroma“ nach der Aromenverordnung der EU hin.

Wir stellen unser Raucharoma in einem, besonderen Verfahren her, dem Reichert-Verfahren. Dazu benutzen wir großvolumige Retorten. Was ist daran besonders? Es entsteht kein Rauch, den wir mühsam kondensieren und aufreinigen müssen. Wir trennen die Aromastoffe des Rauchs bereits in unseren Reaktoren auf und setzen die Komponenten je nach Kundenwunsch wieder zusammen. Im Gegensatz zu anderen Herstellern verwerten wir dabei alle anfallenden Produkte während der Herstellung. Vom Raucharoma über Essigsäure über spezielle Teere für die Pharmaindustrie bis hin zu Holzkohle. Für mehr Informationen einfach hier klicken (https://profagus.de/nachhaltigkeit/#nachh_verfahren)

Die Produkte der proFagus Food Solutions GmbH auf jeden Fall. Durch unser spezielles Retortenverfahren ist unsere Muttergesellschaft besonders sorgsam im Umgang mit den Ressourcen unserer heimischen Wälder. Das haben uns auch unabhängige Experten bestätigt.

Das Bundesamt für Risikobewertung (BFR, link: Homepage – Deutsch – BfR (bund.de)) hat 2017 sehr deutlich festgestellt, dass Lebensmittel mit Raucharomen sogar gesünder sind als traditionell geräucherte Produkte, da Ihr Anteil an Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK`s) geringer ist:
Fragen und Antworten zu Raucharomen – BfR (bund.de). Neuere Erkenntnisse legen nahe, dass die Verwendung von Raucharomen noch Fragen zur Sicherheit offenlässt. Daher stellen wir unsere Raucharomen in Zukunft anders her.

Nein! Durch den geringeren Anteil an PAK`s sind Produkte die mit Raucharoma geräuchert wurden sogar weniger schädlich als traditionell geräucherte Produkte. Auch in puncto Haltbarkeit stehen Raucharomen dem traditionellen Räuchern in nichts nach. Studien haben sogar eine bessere Schutzwirkung für die herstellten Lebensmittel belegt.


Raucharoma selbst ist für die vegane Ernährung geeignet, da bei der Herstellung keinerlei tierischer Rohstoff verwendet wird.

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